Dez 01 2009
Kein Geld vom Fußballheld
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War Ende 2005 zwischen einem der späteren Münchner Fußballsommermärchen-Heroen und einem Rechtsanwalt per Handschlag eine „umfassende Beratungs- und exklusive Vermarktungsvereinbarung“ abgeschlossen worden? Und sollten dem Rechtsanwalt nun über eine Million Euro an Schadensersatz zustehen, weil der Kicker das vertragliche Band kurzerhand zerschnitten und sich einem neuen Berater zugewandt hatte? Nein, urteilte heute die 20. Zivilkammer: Kein Beratervertrag – kein Schaden – kein Geld.



