Archive for April, 2011

Apr 28 2011

Leiharbeit vor Missbrauch schützen

Der Bundesrat hat der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zugestimmt und damit den Weg für die sogenannte Drehtürklausel freigemacht. Diese Klausel wird verhindern, dass Stammbeschäftigte entlassen und unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden können. Eine solche Vorgehensweise warf man vor allem dem Unternehmen “Schlecker” vor. Neben der Drehtürklausel enthält das Gesetz in Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie zum Beispiel folgende Regelungen:

  • Die Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung knüpft nicht mehr an die Gewerbsmäßigkeit an. Erfasst sind künftig alle Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betreiben. Zugleich wird ein Ausnahmetatbestand für die nur gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung geschaffen.
  • Zeitarbeitskräfte erhalten bessere Rechte im Einsatzunternehmen: Entleiher haben Zeitarbeitskräfte künftig über freie Stellen zu informieren. Zudem soll das Entleihunternehmen den Zeitarbeitskräften den Zugang zu Gemeinschaftsdiensten und ¿einrichtungen, wie beispielsweise zum Betriebskindergarten oder zur Kantine ermöglichen.
  • eine Klarstellung, dass Überlassungen grundsätzlich vorübergehend erfolgen

Zuletzt waren rund 800.000 Personen in der Zeitarbeitsbranche sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht 2,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ca. jede zehnte Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entfiel in 2009 auf die Branche der Arbeitnehmerüberlassung. Ausführliche Informationen und Statistiken zu Rolle, Bedeutung und Beschäftigungswirkungen der Zeit- und Leiharbeit enthält der 11. Bericht der Bundesregierung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

No responses yet