Dez 01 2009

1. Türchen: Worauf soll ich direkt nach Erhalt der Kündigung achten?

Veröffentlicht von am 10:02 unter Arbeitsrecht

Beispiel: Mitarbeiter A ist seit vielen Jahren bei der Firma B GmbH beschäftigt. Am 28.3. teilt sein Vorgesetzter ihm mündlich mit, dass er ab nächsten ersten nicht mehr kommen muss – er sei gekündigt. Den Empfang dieser Kündigung bestätigt A nicht. Der Vorgesetzte geht anschließend noch schnell beim Betriebsrat vorbei und berichtet ihm von der Kündigung. Zu Hause angekommen macht sich A Gedanken, ob diese Kündigung wohl wirksam ist.

Im Falle einer Kündigung heißt der erste Grundsatz: Ruhe bewahren! Arbeitsverhältnisse sind regelmäßig auf Dauer angelegt. Sie enden deshalb nur, wenn ein besonderer Beendigungsgrund vorliegt. Ein Arbeitsverhältnis kann nur beendet werden durch

  • eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) oder
  • durch eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung oder
  • durch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung.

Nur ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.

So gehen Sie vor: Analysieren Sie Ihre Kündigung auf folgende Punkte und machen sich dazu Notizen. Ihre Notizen können bei einem späteren Besuch beim Rechtsanwalt hilfreich sein.

  1. Warum wurde Ihnen gekündigt?
  2. Kennen Sie den Kündigungsgrund? Ist er stichhaltig?
  3. Besteht in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber die Chance, dass dieser die Kündigung zurücknimmt?
  4. Holen Sie sich Rat beim Fachmann (Rechtsanwalt, Betriebsrat, Gewerkschaftsvertreter).
  5. Wenn Ihnen die Fachleute dazu raten, dann erheben Sie Klage und setzen sich zur Wehr!

Lesen Sie im 2. Türchen: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen!

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