Dez 01 2009
1. Türchen: Worauf soll ich direkt nach Erhalt der Kündigung achten?
Beispiel: Mitarbeiter A ist seit vielen Jahren bei der Firma B GmbH beschäftigt. Am 28.3. teilt sein Vorgesetzter ihm mündlich mit, dass er ab nächsten ersten nicht mehr kommen muss – er sei gekündigt. Den Empfang dieser Kündigung bestätigt A nicht. Der Vorgesetzte geht anschließend noch schnell beim Betriebsrat vorbei und berichtet ihm von der Kündigung. Zu Hause angekommen macht sich A Gedanken, ob diese Kündigung wohl wirksam ist.
Im Falle einer Kündigung heißt der erste Grundsatz: Ruhe bewahren! Arbeitsverhältnisse sind regelmäßig auf Dauer angelegt. Sie enden deshalb nur, wenn ein besonderer Beendigungsgrund vorliegt. Ein Arbeitsverhältnis kann nur beendet werden durch
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eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) oder
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durch eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung oder
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durch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung.
Nur ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.
So gehen Sie vor: Analysieren Sie Ihre Kündigung auf folgende Punkte und machen sich dazu Notizen. Ihre Notizen können bei einem späteren Besuch beim Rechtsanwalt hilfreich sein.
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Warum wurde Ihnen gekündigt?
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Kennen Sie den Kündigungsgrund? Ist er stichhaltig?
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Besteht in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber die Chance, dass dieser die Kündigung zurücknimmt?
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Holen Sie sich Rat beim Fachmann (Rechtsanwalt, Betriebsrat, Gewerkschaftsvertreter).
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Wenn Ihnen die Fachleute dazu raten, dann erheben Sie Klage und setzen sich zur Wehr!
Lesen Sie im 2. Türchen: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen!



