Dez 08 2009
8. Türchen: Die Besonderheiten in der Probezeit
Standard ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit vereinbaren. Diese Probezeit dauert in der Regel zwischen drei und sechs Monate an. Je anspruchsvoller die Position, desto länger die Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit von höchstens sechs Monaten können Sie als auch Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis täglich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Gelegentlich werden auch so genannte Probearbeitsverhältnisse abgeschlossen. Dabei handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das zum vereinbarten Termin endet, ohne dass es gekündigt werden muss. In einem solchen Fall ist für die Dauer des Probearbeitsverhältnisses keine ordentliche Kündigung vorgesehen und auch nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ob über das befristete Probearbeitsverhältnis hinaus ein Dauerarbeitsverhältnis entsteht, hängt davon ab, ob Sie ein solches zu gegebener Zeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Wichtig: Ein Dauerarbeitsverhältnis kann auch stillschweigend ohne vertragliche Vereinbarung entstehen, wenn der Arbeitgeber Sie einfach über den Beendigungstermin hinaus weiterarbeiten lässt.




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